Thema Mehrwertsteuerrückerstattung

Laut Auffassung der hiesigen Finanzämter ist die Rückerstattung der Mehrwertsteuer 
bei der nichtkommerziellen Ausfuhr von KFZ Ersatzteilen nicht erstattbar.
Diese Auffassung wird vom Bundesministerium der Finanzen bestätigt.

Anbei das Merkblatt vom Bundesministerium als Download.
Bitte die Info auf Seite 7 Position 6 beachten,
bzw. §6 Absatz3 des Umsatzsteuergesetzes lesen !


Das Pusches Parts Team

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